Die Postleitzahl des aktuellen Fahrzeughalters ist notwendig, damit wir automatisch das für die Außerbetriebsetzung zuständige Straßenverkehrsamt ermitteln können. Außerdem stellen wir so sicher, dass der passende Partner aus unserem Netzwerk für die Bearbeitung und Durchführung ausgewählt wird. Auf diese Weise läuft der Außerbetriebsetzungsprozess für Sie reibungslos und ohne zusätzliche Eingaben ab.